Sind Handyhalterungen im Auto erlaubt - Was sagt das Gesetz?
Unsere Mobiltelefone begleiten uns seit mittlerweile vielen Jahren jeden Tag. Sei es nun in der Arbeit, in der Freizeit oder eben auch im Auto. Im Auto erfreuen sich Handyhalterungen bereits seit geraumer Zeit großer Beliebtheit, um das Mobiltelefon auch während der Fahrt nutzen zu können. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Handyhalterung.
Warum darf das Handy bei der Fahrt nicht benutzt werden?
Schon in der Fahrschule wird gelehrt, dass das Mobiltelefon beim Fahren nicht in die Hand genommen oder damit telefoniert werden darf. Die Nutzung des Smartphones während des Fahrens lenkt schlicht und ergreifend so sehr ab, dass der Gesetzgeber sich gezwungen sieht, diese Ordnungswidrigkeit entsprechend streng zu sanktionieren. Insbesondere aufgrund der konstant hohen Unfallzahlen mit Bezug auf Mobiltelefonnutzung ist dies durchaus als erforderlich anzusehen.
Woraus ergibt sich das Verbot?
Das Verbot der Handynutzung geht aus §23 der Straßenverkehrsordnung hervor. §23 beschäftigt sich mit den sonstigen Pflichten von Kraftfahrzeugführenden und besagt in Absatz 1a, dass der/die Fahrzeugführer:in ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, nur benutzen darf, wenn dieses Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird. Das Handy muss also befestigt sein und darf keinesfalls in der Hand gehalten werden. Außerdem darf ein solches Gerät auch in einer Befestigungsvorrichtung nur sehr kurzzeitig bedient werden, um eine potenzielle Ablenkung möglichst kurzzuhalten.
Was droht bei Missachtung der Vorschrift?
Wird das Handy in der Hand gehalten und benutzt, also wird darauf getippt oder hineingesprochen, dann droht ein Bußgeld von 100 Euro. Die zentrale Bußgeldstelle erhebt zudem 25 Euro Gebühren und 3,50 Euro Auslagen für die Verfolgung der Verkehrsordnungswidrigkeit. Zusammengerechnet ergibt sich also ein Bußgeld von 128,50 Euro. Zusätzlich wird noch ein Punkt in Flensburg fällig.
Darf das Handy in der Halterung benutzt werden?
Ja und nein. Ist das Mobiltelefon in einer Handyhalterung fixiert, so darf dieses, wie bereits erwähnt, kurzzeitig benutzt werden. Hierzu heißt es unter §23 Absatz 1a Nummer 2b: Die Nutzung und Bedienung des Gerätes darf nur eine kurze Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen benötigen. Der/Die Fahrzeugführer:in muss garantieren, dass die Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Benutzung jederzeit an die Verkehrs-, Sicht- und Straßenverhältnisse angepasst ist.
Das heißt im Klartext, dass eine kurzzeitige Bedienung des Handys in der Halterung erlaubt ist, wenn diese Bedienung beispielsweise nur eine oder zwei Bildschirmberührung umfasst. Die Annahme eines Telefonats, das Aktivieren der Navigationsfunktion oder das Umschalten eines Liedes ist somit erlaubt und fällt nicht unter verkehrsordnungswidriges Handeln. Wird das Handy jedoch für längere Zeit bedient, also wird darauf viele Sekunden am Stück getippt und ist der Blick entsprechend lange dem Bildschirm zugewandt, so entfällt die Regelung bezüglich der Halterung. So kann auch eine Bedienung in der Mobiltelefonhalterung ordnungswidrig sein. Insbesondere wenn beobachtet wird, dass du unsicher fährst, weil du auf deinem Handy tippst, erfolgt im Normalfall die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit.
Handyhalterungen für dein Auto gibt es in unterschiedlichen Varianten. So gibt es beispielsweise Halterungen für das Lüftungsgitter, Windschutzscheibe oder auch das Dasboard.