Antiblockiersystem (ABS)
Antiblockiersystem (ABS)
ABS ist die Abkürzung für Antiblockiersystem und ist Teil der technischen Sicherheits-Systeme von Kraftfahrzeugen. Das ABS verhindert beim Bremsen das Blockieren der Räder, indem es den Bremsdruck an einzelnen Rädern reduziert. Neben dem Sicherheitsaspekt bewirkt das ABS aber auch, dass der Reifenverschleiß geringer ausfällt.
Durch die Regulierung des Radschlupfs kann das ABS vor allem auf nasser Fahrbahn den Bremsweg enorm verkürzen. Das System gibt außerdem mehr Kontrolle über die Lenkbarkeit und erhöht die Spurtreue beim Bremsen.
Auf losem Untergrund wie beispielsweise Schnee, Splitt oder Schotter kann das ABS den Bremsweg allerdings auch verlängern.
Die Geschichte des Antiblockiersystems, welches in der Schweiz auch als 'Automatischer Blockierverhinderer', in Österreich als 'Antiblockiervorrichtung' bekannt ist, beginnt 1903 mit einem Patent des Franzosen Paul Hallot. Das erste Patent für einen Bremskraftregler für Kraftfahrzeuges wurde aber erst 1928 von Karl Wessel beantragt. Durch die ACEA dürfen seit dem 01. Juli 2004 Kraftfahrzeuge mit weniger als 2,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht nur noch mit ABS zugelassen werden. Die ACEA ist die Association des Constructeurs Européens d’Automobiles und ist die Vereinigung der europäischen Automobilhersteller.
Übrigens: Diese Regelung gilt seit 1991 auch für Lastkraftwagen mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Busse mit mehr als acht Sitzplätzen.