ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
Um im deutschen öffentlichen Raum ein Fahrzeug legal zu betreiben, benötigt dieses Fahrzeug in der Regel eine sogenannte ABE. ABE steht für Allgemeine Betriebserlaubnis. Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder auch StVZO geregelt und liegt somit einem Gesetz zugrunde.
In Abschnitt B. Nummer II beschreibt der §§ 18 und die folgenden die Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung. Die ABE wird unter § 19 StVZO in der Erteilung und Wirksamkeit der ABEs genau definiert und geregelt.
Absatz 1 besagt, dass eine ABE zu gewähren ist, wenn ein jeweiliges KFZ den Vorschriften der StVZO entspricht und den Vorschriften zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen. Diese werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitalen Infrastruktur erlassen und es gibt regelmäßig Änderungen, welche auf Bundes- oder EU-Ebene erdacht werden. Außerdem müssen die Regelungen der EWG-Verordnung Nummer 3821/85 gewahrt sein, also jene Regelungen, die in der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft festgelegt werden. Seit 1993 heißt die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft nunmehr Europäische Gemeinschaft oder kurz EG. Die Verordnungen sind trotzdem noch unter den EWG-Verordnungen zu finden.
ABE für Anbauteile
Neben dem Fahrzeug selbst gibt es aber auch Anbauteile aus dem Zubehörhandel, welche eine ABE benötigen. Dies können Bauteile wie der Auspuff oder Blinker sein. Für solche Zubehörteile kann der Hersteller ebenfalls eine ABE erwerben, so einen Zulassungsprozess vereinfachen und somit den Betrieb auf der Straße ermöglichen. Genauere Informationen dazu findet man in unserem Beitrag zu ABE für Zubehörteile.